Anfrage- und Nutzungsbedingungen
des SPACEBUZZ ONE der
Deutschen Raumfahrtagentur im DLR

Im Folgenden finden Sie die Anfrage- und Nutzungsbedingungen zum SPACEBUZZ ONE der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR (RFA). Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@spacebuzzone.de.

Anfrageberechtigt sind Akteure aus den Bereichen Bildungswesen und kulturelle Bildung/Kultur (bspw. Schulen, Universitäten, Museen, Bildungseinrichtungen). Die Nutzung durch den Anfragenden des SPACEBUZZ ONE ist kostenfrei. Die Kosten für den Transport bis zum Nutzungsplatz und für den Rücktransport werden von der RFA getragen.

Die Anfrage muss alle Voraussetzungen – zum Stellplatz, Erreichbarkeit, Strom und ggf. Schulprogramm (gilt nur für Schulen) – erfüllen. Die Voraussetzungen sind hier abrufbar. Kosten, die für die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen entstehen, trägt der Anfragende selbst. Kosten, die für die Anfragestellung entstehen, werden von der RFA nicht erstattet.

Nach dem Absenden der Anfrage erhält der Anfragende zunächst eine automatisch generierte Bestätigung per E-Mail. Dies ist noch keine Terminzusage. Wenn die RFA den Termin realisieren kann, meldet sie sich mindestens sechs Wochen vor dem angefragten Termin beim Anfragenden. Zeitgleich teilt die RFA dem Anfragenden mit, über welchen Zeitraum der SPACEBUZZ ONE beim Anfragenden verbleibt. Es besteht kein Anspruch auf Zusage. Eine Zusage kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Anfragen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Tourplan des SPACEBUZZ ONE und die Termine in der Region des Anfragenden sind zu beachten. Dieser ist unter SPACEBUZZONE.de einsehbar. Der Anfragende ist damit einverstanden, dass die RFA in diesem Rahmen auch den in der Anfrage genannten Standort und Zweck bekannt macht.

Der Betrieb des SPACEBUZZ ONE wird von der Firma SpaceBuzz Deutschland gUg bzw. dessen Unterauftragnehmer van Hoorne Studios im Auftrag der RFA durchgeführt. Die Daten und Angaben aus der Anfrage werden zu diesem Zweck an die o.g. Firma weitergegeben.

Der Betrieb des SPACEBUZZ ONE wird, wie oben angegeben, von der Firma van Hoorne Studios im Auftrag der RFA durchgeführt. Die Nutzung des SPACEBUZZ ONE ist für Kinder unter 8 Jahren nicht gestattet. Gleiches gilt für Epileptiker. Der SPACEBUZZ ONE darf gleichzeitig nur von max. 9 Personen betreten werden. Der Zugang zum SPACEBUZZ ONE ist nicht barrierefrei (zugänglich nur über Treppen). Der Anfragende verpflichtet sich, Teilnehmende auf die o.g. Zugangsbeschränkungen hinzuweisen und sorgt dafür, dass der Zugang zum SPACEBUZZ ONE dementsprechend begrenzt wird und eine sichere Nutzung gewährleistet wird. Daher ist der Anfragende verpflichtet, die über diesen Link abrufbaren Zutrittsbedingungen während der Veranstaltung Teilnehmenden zur Kenntnis zu bringen (bspw. durch Aushang oder Aufsteller).

Der SPACEBUZZ ONE darf nur zu den in der Anfrage genannten Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung kommt grundsätzlich nur zu folgenden Zwecken in Betracht: (1) als Teil eines Schul- und Bildungsprogramms an Schulen oder außerschulischen Lernorten sowie Öffentlichkeitseinrichtungen(2) im Rahmen von Outreach-Events, um die breite Öffentlichkeit, insbesondere junge Menschen über Raumfahrt zu informieren und für Raumfahrt zu begeistern. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

RFA behält sich vor, den Einsatz des SPACEBUZZ ONE zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus besonderem Grund abzubrechen oder zu beenden. Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen, aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt eine ordnungsgemäße Durchführung der Nutzung des SPACEBUZZ ONE nicht gewährleistet werden kann, die o.g. Voraussetzungen für die Nutzung des SPACEBUZZ ONE nachträglich entfallen, oder der SPACEBUZZ ONE unsachgemäß genutzt oder beschädigt wurde.

Der Anfragende ist nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder Reparaturen am SPACEBUZZ ONE ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der RFA vorzunehmen.
Der Anfragende ist verpflichtet, SPACEBUZZ ONE für den Zeitraum der Nutzung auf eigene Kosten in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu halten und für Schutz vor Beschädigungen zu sorgen.

Sofern eine unter 3 genannter Abbruch/ Beendigung durch den Anfragenden oder einen Teilnehmer zu vertreten ist, so kann die RFA vom Antragendenden den daraus entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Der Anfragende haftet für Schäden am SPACEBUZZ ONE , die er, sein Erfüllungsgehilfe, oder die Teilnehmenden zu vertreten haben. Er hat Veränderungen oder Verschlechterungen des SPACEBUZZ ONE nicht zu vertreten, die er im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gebrauchs herbeigeführt hat.

Die RFA haftet nicht für Schäden, die dem Anfragenden durch die Nutzung des SPACEBUZZ ONE entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Anfragenden aus dem Abbruch des SPACEBUZZ ONE Events resultieren. Die RFA haftet darüber hinaus nicht für die Eignung des SPACEBUZZ ONE zum im Antrag genannten Gebrauch.

Von dieser Haftungsfreistellung der RFA unberührt bleibt die Haftung für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der RFA oder Erfüllungsgehilfen der RFA beruhen.

Der Anfragende stellt die RFA von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des SPACEBUZZ ONE erhoben werden.

Der SPACEBUZZ ONE wird zur Verfügung gestellt von der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Mit der Anfrage zur Nutzung des SPACEBUZZ ONE wird den Anfrage- und Nutzungsbedingungen zugestimmt.

Diese Anfrage- und Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen der Anfrage- und Nutzungsbedingungen behält sich die RFA vor und werden dem Anfragenden unverzüglich nach Anpassung zur Verfügung gestellt. Sollten einzelne Bestimmungen der Anfrage- und Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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